Lizenzbedingungen (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvertrag für Software von Prinz IT Consulting
1. Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Software, die Prinz IT Consulting, David Prinz, Pingsheimerstr. 16, 50374 Erftstadt-Herrig (im Folgenden „Anbieter“), Kunden zur Nutzung überlässt, einschließlich Updates und Dokumentation (im Folgenden „Software“). Dazu gehören insbesondere Erweiterungen (Apps) für Microsoft Dynamics 365 Business Central, gleich ob über Microsoft AppSource, als Datei oder direkt in den Umgebungen des Kunden bereitgestellt, sowie ergänzende Programme und Dienste.
(2) Kunde ist das Unternehmen, das die Software installiert oder für sich installieren lässt. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(3) Hat der Anbieter mit dem Kunden einen eigenen Vertrag geschlossen, etwa über ein Angebot, einen Auftrag oder eine Entwicklung eigens für den Kunden, gehen dessen Regelungen diesen Lizenzbedingungen vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Zustimmung
Mit dem Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Software stimmt der Kunde diesen Lizenzbedingungen zu. Wer die Software für ein Unternehmen installiert, sichert zu, dass er dazu berechtigt ist. Ist der Kunde nicht einverstanden, darf er die Software weder installieren noch nutzen.
3. Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für die Dauer des Vertrags in seinen eigenen Systemen, etwa seinen Business-Central-Umgebungen, für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Umfang und Laufzeit, etwa die Zahl der Umgebungen oder Benutzer, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Betreut der Kunde als Dienstleister die Systeme eigener Kunden, etwa deren Business-Central-Umgebungen, darf er die Software dort installieren und nutzen, soweit er für diese Kunden tätig ist. Er sorgt dafür, dass diese Lizenzbedingungen dort eingehalten werden.
(3) Der Kunde darf Sicherungskopien anfertigen, soweit sie für den Betrieb nötig sind.
4. Einschränkungen
Soweit das Gesetz nichts anderes zwingend erlaubt, insbesondere §§ 69d und 69e UrhG, darf der Kunde die Software nicht
- verkaufen, vermieten, verleihen oder Dritten anders als nach Abschnitt 3 überlassen,
- dekompilieren, zurückentwickeln oder verändern,
- Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder Lizenzen entfernen,
- Schutz- oder Lizenzmechanismen umgehen oder die Software nutzen, um sich unbefugt Zugang zu Systemen oder fremden Daten zu verschaffen.
5. Rechte des Anbieters
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an ihr, die diese Lizenzbedingungen dem Kunden nicht ausdrücklich einräumen, bleiben beim Anbieter, ebenso die Rechte an seinen Namen und Logos.
6. Business Central, Microsoft und Dritte
(1) Produkte von Microsoft wie Business Central, mit denen die Software arbeitet, sind nicht Teil der Software. Der Kunde braucht dafür eigene, gültige Lizenzen, etwa für jede Umgebung von Business Central, in der er die Software nutzt. Für diese Produkte gelten allein die Bedingungen von Microsoft.
(2) Enthält die Software Bestandteile Dritter, etwa Open-Source-Komponenten, gelten für diese ihre eigenen Lizenzbedingungen. Die Hinweise dazu liegen der Software bei oder stehen in ihrer Dokumentation.
7. Updates und Support
(1) Der Anbieter kann Updates bereitstellen, um Fehler zu beheben, die Software an neue Versionen von Business Central anzupassen oder sie weiterzuentwickeln.
(2) Einen Anspruch auf bestimmte Updates, neue Funktionen oder Support hat der Kunde nur, soweit das vereinbart ist.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde setzt die Software in produktiven Umgebungen erst ein, nachdem er sie geprüft hat, und sichert seine Daten regelmäßig. Zugangsdaten und Schlüssel, die er für die Software erhält, behandelt er vertraulich.
9. Mängel
(1) Die Software hat die Beschaffenheit, die ihre Dokumentation beschreibt. Der Anbieter steht nicht dafür ein, dass sie ohne Unterbrechung und fehlerfrei mit jeder Version von Business Central oder anderer Software und mit Erweiterungen Dritter zusammenarbeitet.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter behebt sie nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder durch eine neue Version. Gelingt das nicht in angemessener Frist, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte, etwa zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer in den Fällen von Abschnitt 10 Absatz 1.
(4) Überlässt der Anbieter Software unentgeltlich, etwa zum Testen, haftet er für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung nötig gewesen wäre, wenn der Kunde seine Daten regelmäßig gesichert hätte.
(4) Bei unentgeltlich überlassener Software haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Absatz 1 bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt das auch für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Datenschutz
(1) Verarbeitet die Software personenbezogene Daten in den Systemen des Kunden, etwa in seiner Business-Central-Umgebung, ist dafür der Kunde verantwortlich.
(2) Verarbeitet der Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa im Support oder weil die Software Daten an einen Dienst des Anbieters überträgt, schließen beide dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Welche Daten ein solcher Dienst verarbeitet, beschreibt seine Dokumentation oder Datenschutzerklärung.
12. Laufzeit und Ende
(1) Das Nutzungsrecht beginnt mit der Installation. Ist es befristet oder an einen Vertrag wie ein Abonnement gebunden, endet es mit diesem.
(2) Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Lizenzbedingungen, kann der Anbieter das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund kündigen, in der Regel nach einer erfolglosen Abmahnung.
(3) Endet das Nutzungsrecht, deinstalliert der Kunde die Software. Daten, die der Kunde in Business Central erfasst hat, bleiben seine Daten.
13. Änderungen
Die geltende Fassung steht mit Datum auf dieser Seite. Ändert der Anbieter diese Lizenzbedingungen, kündigt er das bestehenden Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gilt für ihn die neue Fassung; darauf weist die Ankündigung hin. Widerspricht er, gilt für ihn die bisherige Fassung bis zum Ende seines Vertrags weiter.
14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Fragen zu diesen Lizenzbedingungen beantwortet der Anbieter unter dprinz@prinzitconsulting.de.
Fassung vom 16. Oktober 2026